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News

IHK veröffentlicht neue Verordnungen der IT-Berufe

Veröffentlicht: 24. April 2020
ITler

Die IHK hat die bisherigen IT-Berufe gründlich überarbeitet und in Folge dessen sowohl ergänzt als auch erweitert. Im März 2020 ist eine neue Verordnung erschienen, die ab dem 01.08.2020 in Kraft treten soll. Diese beinhaltet folgende Änderungen:

Bisher gab es für die Fachinformatiker die zwei zur Wahl stehenden Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung. Diese wurden nun um zwei weitere ergänzt: Daten- und Prozessanalyse und digitale Vernetzung.

Der Beruf des IT-Systemkaufmann/frau wird zum Kaufmann/frau für IT-Systemmanagement.

Statt des Informatikkaufmanns/frau wird es zukünftig den Kaufmann/frau für Digitalisierungsmanagement geben.

Die Inhalte des IT-System-Elektroniker werden aktualisiert.

Gestreckte Prüfungen

Änderungen gibt es auch bei den Prüfungen. Statt einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung wird es in Zukunft eine gestreckte Abschlussprüfung geben. Diese wird aus zwei Teilen bestehen, die sich wie folgt zusammensetzten:

Der Teil 1 der Prüfung wird mit 20 % gewertet und umfasst den Prüfungsbereich 1: "Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes". Dieser Teil ist für alle Berufe gleich.

Der Teil 2 der Prüfung wird insgesamt mit 80 % gewertet und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 % Gewichtung)
  • Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe (10 % Gewichtung)
  • Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe (10 % Gewichtung)
  • Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (10 % Gewichtung)

Für die Fachinformatiker Anwendungsentwicklung gibt es eine andere Zusammensetzung des Teil 2:

  • Prüfungsbereich 2: Planen und Umsetzen eines Softwareproduktes (50 % Gewichtung)
  • Prüfungsbereich 3: Planen eines Softwareproduktes (10 % Gewichtung)
  • Prüfungsbereich 4: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen (10 % Gewichtung)
  • Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (10 % Gewichtung)

Die betriebliche Projektarbeit/Planen und Umsetzen eines Softwareproduktes besteht wiederum aus zwei Teilen. Zum einen wird nach Erarbeitung des Projekts oder Produkts eine Dokumentation erstellt. Zum anderen muss diese Arbeit vom Prüfling präsentiert werden. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.

Für weitere Informationen siehe: https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/berufe/neuordnungen-und-geaenderte-ausbildungsordnungen/itberufe2020.html

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